Bezahlung/Teilzahlung
Unsere Preise und Zahlungsmodalitäten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Leistungen grundsätzlich nicht auf Rechnung erfolgen. Ratenzahlung bieten wir ausschließlich in Zusammenarbeit mit der Firma medipay an. Bitte zahlen Sie im Anschluss an jede Behandlung bar oder mit ec-Karte.
Gebührenordnung für Tierärzte:
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Bei Unterschreitung der Preise der Gebührenordnung macht sich der Tierarzt strafbar. Für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung wichtig. In der GOT sind rund 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgelistet. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise der Behandlungen. Der Endpreis setzt sich nach einem Baukastensystem aus den Gebührensätzen der medizinischen Einzelschritte zusammen. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Wir bemühen uns, Ihnen unsere Tätigkeiten und deren voraussichtliche Kosten zu erklären und damit für Sie transparent zu machen. Zu jeder Behandlung können Sie selbstverständlich eine detaillierte Quittung bekommen.
„Zur Abwicklung unserer Abrechnungen arbeiten wir mit der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Heide r. V. (TVH) zusammen.
Hierzu haben wir unsere tierärztlichen Honorarforderungen. die aus Behandlungsverträgen zu Tieren der Tierbesitzer oder anlässlich solcher Behandlungen entstehen werden. an den Verein TVH abgetreten. Die TVH erfüllt anschließend ihre Abrechnungsaufträge als registriertes Inkassounternehmen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO und nimmt Ihre Zahlungen in unserem Auftrag für uns entgegen. Bitte zahlen Sie also ausschließlich an die TVH, um unnötige Korrespondenz und Kosten zu vermeiden.
Sollte Ihre Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, so dass eine Erinnerung oder Mahnung erforderlich wird, geraten Sie in Verzug. Die TVH wird aufgrund dieses Ereignisses unsere Forderungsabtretung annehmen und ab sofort im eigenen Namen aber weiterhin treuhänderisch für uns tätig werden. Das erlaubt Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO.
Da wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der TVH geschlossen haben. ist Ihre Einwilligung zur Datenübertragung an einen Abrechnungsdienstleister für „einfache" personenbezogene Daten nicht erforderlich.
Selbst für Gesundheitsdaten sieht die DS-GVO in Art. 9 Absatz 3 in Verbindung mit Art. 9 Absatz 2 Buchstabe h die Möglichkeit vor diese an eine privatärztliche Verrechnungsstelle zur Abrechnung und zum Inkasso weiterzugeben, da die Verrechnungsstelle der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht nach § 203 Absatz 1 Nr. 7 Strafgesetzbuch unterliegt.
Der mit dem Eintritt des Verzugs erfolgende Übergang der Forderungsinhaberschaft von uns auf die TVH ist aufgrund Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO zulässig, da dies zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen geschieht.
Alle Forderungen. die sich bereits im Verzug befinden, wird die TVH im eigenen Namen als qualifizierter Rechtsdienstleister unter Ausschöpfung aller zulässigen Rechtsmittel für uns eintreiben. Wer rechtzeitig zahlt, kann sich die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten ersparen."
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Patiententeilzahlung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnung in bequemen Monatsraten zu begleichen.
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In unserer Praxis erhalten Sie medipay-Vorab-Anträge. Bitte sprechen Sie uns an, füllen einen Antrag aus und senden ihn direkt an die medipay-Partnerbank.
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medipay tritt dann mit Ihnen in Kontakt und übernimmt die gesamte Abwicklung und Korrespondenz. Unmittelbar nach der Behandlung wird Ihre Rechnung von medipay beglichen. In bequemen, monatlichen Teilbeträgen führen Sie die Summe dann zurück. Alternativ ist jederzeit eine Tilgung möglich.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns oder medipay direkt:
medipay GmbH
Am Turm 22
53721 Siegburg
E-Mail: info@medipay.de